
Die Regionen sind eine der Säulen der Demokratie in Europa. Als bürgernahe Institution sind sie in einer optimalen Lage, um die Erwartungen der Bürger im Bereich wirtschaftlicher und sozialer Angelegenheiten zu erfüllen. Diese regionale Rolle gerechtfertigt, dass die Regionen sich bei den nationalen Institutionen aktiv beteiligen und, dass sie an dem europäischen Entscheidungsprozess mitwirken.
Ursprünglich zielte die VRE unter anderem zur Annerkennung der entscheidenden Rolle der Regionen im Aufbau eines demokratischen und bürgernähen Europas. Vom Anfang an hat sich die VRE zur Förderung des Regionalismus, und zur Institutionalisierung der Teilnahme der Regionen zum Europäsichen Entscheidungsprozess aktiv eingesetzt. Die in 1994 vom Europarat entschlossene Erstellung des Kongress der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften (KGRE) und die von der EU entscheidende Gründung des Ausschüsses der Regionen in 1995 sind die wichtigsten Errungenschaften dieser Aktion.
Die Mitglieder der VRE arbeiten zusammen:
VRE Mitglieder beachten die Werte der Demokratie und der Menschenrechten. Sie glauben an einen Regionalismus, der die Verteilung der Kompetenzen zwischen den Staaten und den Regionen in der Verfassung oder im Gesetzt verankert, gemäß Dezentralisierungs- und Subsidiaritäts- Prinzipen. Laut dieser Regel sollen die Aufgaben so bürgernah wie möglich umgesetzt werden.
Die Mitgliedregionen der VRE unterstützen die Regionen, die auf dem Weg zur Demokratisierung sind. Sie fördern Partnerschaften und gegenseitige Hilfeleistung zwischen den Regionen.
Die Regionen sind ein Schlüsselfaktor für die Demokratie Europas.
Sie dienen der Friedenssicherung und politischer Stabilität durch den Kontinent.
Sie garantieren die historische, politische, soziale und kulturelle Vielfalt in Europa.
Sie stellen auch einen Bestandteil der europäischen Integration und der Globalisierung dar. Die Bekräftigung der regionalen Demokratie ist fördert eines menschenfreundlichen und bürgernäheren Regierens, mit erhörten Selbständigkeit und Wirksamkeit.
Die Regionen stellen die bürgernächste Regierungsebene, die die wahren Erwartungen der Bürgen entsprechen kann. Sie sind Gebiete und Gemeinschaften, wo die Bevölkerungen gehört werden und mit den sie sich identifizieren können. Deswegen soll das Subsidiaritätsprinzip und dessen Umsetzung im europäischen Vertrag besser festgesetzt werden. Die Regionen sollen auch in den europäischen und nationalen Entscheidungsprozessen enger assoziiert werden, da sie für die Umsetzung dieser Entscheidungen verantwortlich sind.
Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Regionen belebt ein gegenseitiges Verständnis und eine Annäherung der Völker. Trotz der regionalen Vielfalt in Europa, ermöglicht eine gemeinsame Arbeit (Ausarbeitung von gemeinsamen Positionen, Mitarbeitprojekte, usw.) aus den einzelnen Umständen hervorzuragen sowie die Behauptung gemeinsamen Werten.
In den letzten 10 Jahren wurde die Rolle der Regionen Europas bekräftigt und die VRE hat diese Entwicklungen wesentlich beeinflusst. Folgendes wurde erreicht: