
Mitgliedschaft in der Versammlung der Regionen Europas
Was heißt Region?
Gemäß der Satzung der VRE gelten grundsätzlich jeweils « die unmittelbar unterhalb der zentralstaatlichen Ebene bestehenden Gebietskörperschaften mit einer politischen Vertretung, welche von einer gewählten regionalen Versammlung wahrgenommen werden », als « Regionen ».
Da die regionalen Kompetenzen unterschiedlich von einem Staat zuem anderen definiert sind, können derzeit sechs Regionsarten erkannt werden:
- die verfassungsmassigen Regionen, mit staatlichen Vorrechten (Deutschland, Österreich, Belgien, Schweiz)
- Regionen, die über eine weitgehende politische und verwaltungsmäßige Autonomie verfügen (Spanien, Italien, einige autonome Regionen oder Inseln in Dänemark, Vereinigtes Königreich, Portugal)
- Regionen in dezentralisierten Staaten (Frankreich, Niederlande, Polen, Tschechische Republik)
- Regionen, die über einen Bezirks- , Departement- oder Grafschaftsstatus verfügen (Kroatien, Dänemark, Finnland, Ungarn, Griechenland, Litauen, Norwegen, Rumänien, Schweden, Türkei, Ukraine)
- regionale Behörden, die aus Bezirksdelegationen zusammengesetzt sind (Irland)
- kleine Staaten, derer Größe der Größe einer Region entspricht
Wer kann Mitglied der VRE werden?
- Wenn Sie eine demokratische Region eines Mitgliedsstaates des Europarates vertreten, können Sie sich um eine vollständige Mitgliedschaft bewerben.
- Zusammenschlüsse von demokratischen Regionen, die regionale Einheiten auf dem Wege der Regionalisierung, sowie außereuropäische Regionen sind, können sich als Beobachter bewerben, aber nur wenn alle Regionen noch nicht Mitglied der VRE sind.
- Die sektoriellen interregionalen Organisationen können VRE-Beobachter werden, jedes ordentliche Mitglied verfügt in der Hauptversammlung über eine Stimme.
Wie können Sie Mitglied werden:
- Erfüllen Sie jede notwendige Bedingunge im Rahmen einer internationalen verbindlichen Vereinbarung auf nationaler Ebene.
- Stellen Sie ein amtliches Ersuchen um Mitgliedschaft! Füllen Sie das Mitgliedschaftformular aus, teilen Sie uns mit, welcheBereiche Sie interessieren würden und schicken Sie das Formular an das VRE-Sekretariat zurück.
- Sobald Ihre Bewerbung vom VRE-Vorstand oder vom VRE-Präsidium angenommen ist, sind Sie als vollständiges Mitglied berechtigt, an all unseren Aktivitäten teilzunehmen.
- Gemäß der VRE-Satzung, beschließt die Hauptversammlung über die Beendigung der Mitgliedschaft. Diese findet normalerweise jährlich im November statt.
Wenn sie weitereInformationen wünschen, kontaktieren Sie bitte Frau Sandrine Vinçon.
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